Sportgeräteprüfung in Bochum
Prüfung, Wartung und Reparatur von Sportgeräten in Bochum und im mittleren Ruhrgebiet zwischen Ruhr und Emscher.
Bochum ist die einzige der großen Ruhrgebietsstädte, die ihren Hallenbestand öffentlich nach Bauart aufschlüsselt: Einfach-, Zweifach- und Dreifachturnhallen sowie Gymnastikräume werden getrennt ausgewiesen, dazu Sonderhallen. Für die Angebotserstellung ist das ungewöhnlich komfortabel – der Gerätebestand einer Dreifachhalle unterscheidet sich erheblich von dem eines Gymnastikraums, und wer das vorab weiß, muss weniger schätzen.
Organisatorisch sind zwei Stellen beteiligt: Die Zentralen Dienste der Stadt sind als eigenbetriebsähnliche Einrichtung für das Gebäudemanagement zuständig, das Referat für Sport und Bewegung für die Benutzung der städtischen Sportstätten. Anträge auf regelmäßige Nutzung sind dort mit Vorlauf zu stellen – ein Termin für eine Prüfung will entsprechend früh abgestimmt sein.
Prüfung von Sportgeräten in Bochum
Wir prüfen im aufgestellten oder eingebauten Zustand: Standsicherheit und Verankerung, tragende Bauteile, Verbindungen und Befestigungen, bewegliche Teile, Verschleiß und sicherheitsrelevante Bauteile. Je Objekt entsteht ein eigener Prüfbefund.
Zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger für Kommunen und Schulen ist in Nordrhein-Westfalen die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Ihre Veröffentlichungen und die Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bilden den fachlichen Rahmen.
Wartung von Sportgeräten
In Gymnastikräumen und kleinen Einfachhallen stehen andere Geräte als in einer Dreifachhalle: mehr Kleingeräte, mehr Matten, häufiger Sprossenwände statt Deckenanlagen. Der Wartungsumfang gehört entsprechend abgestuft – ein einheitlicher Umfang über alle Hallentypen ist die teuerste Variante.
Siehe Wartung von Sportgeräten.
Für Schulen, Vereine und Sporthallen
In Bochum und Umgebung arbeiten wir für:
- Schulen und Schulträger
- Kommunen als Träger von Sport- und Mehrzweckhallen
- Sportvereine mit eigenen Hallen und Trainingsräumen
- Fitnessstudios und Vereinskraftbereiche
- Hotels und Unternehmen mit Trainingsräumen
- Reha- und Physiotherapieeinrichtungen
- Kindertagesstätten mit Bewegungsräumen
Ein eigener Bestand liegt außerhalb der städtischen Zuständigkeit: Die Ruhr-Universität betreibt eigene Sportanlagen, darunter eine Campussporthalle, die unter anderem für Kunstturnen und Trampolinspringen genutzt wird. Turn- und Trampolinanlagen haben eigene Prüfschwerpunkte – wir vereinbaren den Umfang dort im Einzelnen.
Welche Geräte prüfen wir?
Der Prüfumfang wird immer konkret vereinbart. Regelmäßig einbezogen sind unter anderem:
- Turnbänke
- Sprossenwände
- Reck & Barren
- Basketballanlagen
- Tore
- Trampoline
- Turnmatten
- Ringeeinrichtungen
- Kletterstangen und Taue
- Sprungkästen und Böcke
- Volleyballanlagen
- Trennvorhänge
- Kraftgeräte
- Cardiogeräte
Prüfschwerpunkte je Geräteart beschreiben wir unter Gerätearten im Überblick. Kraft- und Cardiogeräte behandeln wir getrennt unter Fitnessgeräteprüfung.
Ablauf eines Einsatztermins
In Bochum bestimmt der Hallentyp den Umfang – deshalb steht er am Anfang:
- Anfrage mit Hallentyp – Einfach-, Zweifach-, Dreifachhalle oder Gymnastikraum
- Abstimmung des Prüfumfangs, abgestuft nach Hallentyp
- Terminantrag mit dem erforderlichen zeitlichen Vorlauf
- Prüfung und vereinbarte Wartungsarbeiten vor Ort
- Prüfbefund je Objekt mit eingeordneten Mängeln
- priorisierte Mängelübersicht über alle Objekte
Ausführlich: Prüfablauf
Einsatzgebiet rund um Bochum
Bochum liegt geografisch in der Mitte des Ruhrgebiets, im Regierungsbezirk Arnsberg. Essen und Dortmund sind jeweils in kurzer Fahrzeit erreichbar, ebenso Herne, Witten und der Ennepe-Ruhr-Kreis. Regelmäßig im Einsatz sind wir unter anderem in:
- Herne
- Witten
- Castrop-Rauxel
- Hattingen
- Gelsenkirchen
- Wanne-Eickel
- Sprockhövel
- Schwerte
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Kreis Recklinghausen
- Kreis Unna
Einsatz vor Ort: Wir sind in dieser Region für Kundinnen und Kunden im Einsatz und planen Termine so, dass mehrere Objekte eines Gebiets in einem Zeitfenster bearbeitet werden. Unser Unternehmenssitz ist im Impressum angegeben.
Häufige Fragen zu Einsätzen in Bochum
Weil Gerätebestand und Prüfaufwand sich deutlich unterscheiden. Eine Dreifachhalle hat in der Regel Deckenanlagen, Trennvorhänge und mehrere Toranlagen, ein Gymnastikraum vor allem Kleingeräte und Matten.
Ja. Diese Geräte haben eigene Prüfschwerpunkte, unter anderem an Aufhängungen, Rahmen, Federn und Netzen. Den Umfang vereinbaren wir vorab im Einzelnen und halten ihn schriftlich fest.
In stark belegten Hallen so viel wie möglich. Für die Nutzung städtischer Sportstätten gelten in Bochum feste Antragsfristen; wir richten uns danach und planen entsprechend früh.
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Herstellerangaben und Betreiberpflichten ab. Eine rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden.