Was steht in einem Prüfbericht für Sportgeräte?
Der Prüfbefund ist das, womit der Betreiber nach der Prüfung arbeitet. Woran man einen brauchbaren erkennt – und woran einen unbrauchbaren.
Der Prüfbericht ist das eigentliche Produkt
Die Prüfung selbst dauert einen Tag. Der Prüfbefund bleibt Jahre. Er ist das, womit der Betreiber danach arbeitet: bei der Maßnahmenplanung, bei der Budgetierung, bei Nachfragen und im Zweifelsfall als Nachweis, dass geprüft wurde.
Entsprechend lohnt es sich, vor der Beauftragung ein Muster zu verlangen. Ein Prüfbefund, der aus einer Zeile pro Halle besteht, ist im Zweifel wertlos.
Die fünf Kernangaben
Die DGUV Information 202-044 beschreibt für den Prüfbefund folgende Angaben:
- Datum und Ort der Prüfung
- Prüfungsergebnis mit den festgestellten Mängeln
- Beurteilung hinsichtlich der weiteren Benutzung
- Angaben zu notwendigen Nachprüfungen
- Name, Anschrift und Unterschrift der prüfenden Person
Diese fünf Punkte sind das Minimum. Wer weniger liefert, liefert keinen brauchbaren Befund.
Was einen guten Bericht darüber hinaus auszeichnet
Klare Abgrenzung des Prüfumfangs
Der Bericht sollte nicht nur sagen, was geprüft wurde, sondern auch, was nicht. Ein Befund, der offenlässt, ob die Trennvorhänge enthalten waren, erzeugt genau die Unsicherheit, die er beseitigen soll.
Geräteweise Zuordnung
Bezeichnung, Standort innerhalb der Sportstätte, soweit vorhanden Hersteller und Typ. Nur so lässt sich ein Mangel später wiederfinden – und nur so ist ein Vergleich mit dem Vorbefund möglich.
Mängel nach Dringlichkeit eingeordnet
Eine Mängelliste ohne Priorisierung zwingt den Betreiber, die fachliche Bewertung selbst vorzunehmen. Üblich und sinnvoll ist eine Einordnung in drei Stufen: Benutzung einstellen – zeitnah beheben – beobachten.
Verständliche Sprache
Ein Befund wird von Hausmeisterdiensten, Verwaltungsmitarbeitenden und Schulleitungen gelesen, nicht nur von Technikern. Eine Beschreibung wie „Sprosse 4 von unten drehbar, Verklebung gelöst“ ist besser als „Befund an Pos. 4“.
Fotos, wo sie helfen
Bei auffälligen Befunden ersetzt ein Foto eine halbe Seite Beschreibung – besonders, wenn später jemand anderes die Instandsetzung beauftragt.
Was ein Prüfbericht nicht ist
- Kein Zertifikat. Er bescheinigt keine Konformität mit einer Norm und verleiht kein Prüfzeichen.
- Keine Garantie. Er beschreibt einen Zustand zu einem Zeitpunkt.
- Keine Entscheidung. Er beurteilt fachlich; die Entscheidung über Sperrung, Reparatur oder Austausch trifft der Betreiber.
- Kein Ersatz für die laufende Kontrolle im Betrieb.
Aufbewahrung und Nutzung
Für die Prüfung von Arbeitsmitteln sieht die Betriebssicherheitsverordnung vor, dass Aufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden; die Portale der Unfallversicherungsträger nennen für Sportgeräte denselben Maßstab. Fachlich sinnvoll ist eine deutlich längere Aufbewahrung, weil erst die Reihe mehrerer Befunde Entwicklungen sichtbar macht.
- Original beim Betreiber bzw. Träger ablegen
- Kopie am Objekt, damit Hausmeisterdienst und Schule Zugriff haben
- Mängelliste direkt in die Maßnahmenplanung überführen
- Erledigungen am Befund vermerken
- beim nächsten Turnus den Vorbefund bereithalten
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Nutzung, Herstellerangaben und den Pflichten des Betreibers ab.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV Information 202-044 (DGUV Publikationen)
- DGUV Information 202-044 als PDF
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung – Aufzeichnungen
- Sichere Schule: Prüfung von Geräten und Einrichtungen
Die Verlinkung erfolgt zur Orientierung. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung beim Herausgeber.