Sprossenwände prüfen und warten
Sprossenwände sind fest mit dem Baukörper verbunden und tragen die volle Last der Nutzenden. Der kritische Punkt liegt selten an den Sprossen, sondern an ihrer Verbindung zur Wand.
Worauf es bei dieser Geräteart ankommt
Eine Sprossenwand wirkt unspektakulär – gerade deshalb wird sie im laufenden Betrieb oft übersehen. Sie ist jedoch ein tragendes Gerät: Nutzende hängen daran, klettern daran hoch und hängen Turnbänke ein, wodurch zusätzlich Hebelkräfte auf die Wandbefestigung wirken.
Die entscheidenden Punkte sind deshalb die Verankerung im Baukörper, der Sitz der Sprossen in den Holmen und – bei klappbaren Ausführungen – die Klapp- und Verriegelungsmechanik. Bei Holzsprossen kommt der Materialzustand hinzu.
Prüfschwerpunkte
- Wandbefestigung: Dübel und Schrauben, Untergrund, sichtbare Ausrisse oder Risse im Putz um die Befestigungspunkte
- Holme: Verformung, Risse, Zustand der Verbindung zu den Halterungen
- Sprossen: fester Sitz, Drehbarkeit, Risse, Astausbrüche, Splitter, Abnutzung
- Oberflächen: Rauheit, Lackzustand, Feuchtespuren
- Bei Klappausführungen: Scharniere, Verriegelung, Endanschläge, Leichtgängigkeit
- Bei Kombinationen mit Kletterrahmen: Ausleger, Bolzen, Sicherungen
- Einhängepunkte für Turnbänke: Verformung, Zustand der Auflage
- Freier Raum vor und unter dem Gerät, Zustand des Bodens im Fallbereich
Typische Schadensbilder
- sich lockernde Wandbefestigung, erkennbar an Rissbildung im Putz oder Bewegung unter Last
- drehbare Sprossen, die sich aus der Verklebung oder Fassung gelöst haben
- gerissene oder ausgesplitterte Sprossen, besonders an den Endauflagen
- abgenutzte, rau gewordene Oberflächen mit Splittergefahr
- schwergängige oder nicht mehr sicher verriegelnde Klappmechaniken
- verbogene Einhängepunkte durch unsachgemäßes Einhängen von Turnbänken
Normbezug
Für Sprossenwände, Gitterleitern und Kletterrahmen besteht mit DIN EN 12346 ein eigener Normteil innerhalb der Reihe für Turngeräte; die allgemeinen Anforderungen an Turngeräte enthält DIN EN 913.
Für die Verankerung von Sportgeräten im Baukörper ist zusätzlich der Normteil DIN 18032-6 zu baulichen Maßnahmen für Einbau und Verankerung von Sportgeräten von Interesse. Ob bei einem Bestandsgerät die Verankerung den heutigen Anforderungen entspricht, lässt sich ohne Kenntnis des Untergrunds und der ursprünglichen Ausführung nicht pauschal sagen; auffällige Befunde melden wir und empfehlen dann eine gesonderte Beurteilung.
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Bauart, Alter, Aufstellungsort, Nutzung und Herstellerangaben ab. Aus der Nennung einer Norm folgt nicht, dass sie für jedes Bestandsgerät unmittelbar anzuwenden ist.
Wartung und Instandsetzung
Im Rahmen der Wartung lassen sich Sprossen nachsetzen und sichern, Oberflächen glätten, Verbindungen nachziehen und Klappmechaniken gangbar machen. Einzelne Sprossen sind bei vielen Bauarten austauschbar.
Bei Auffälligkeiten an der Wandbefestigung gehen wir zurückhaltend vor: Ein einfaches Nachziehen kann bei ausgerissenen Dübeln trügerische Sicherheit erzeugen. In solchen Fällen empfehlen wir eine fachgerechte Neubefestigung mit Beurteilung des Untergrunds.
Häufige Fragen
Typische Anzeichen sind feine Risse im Putz um die Befestigungspunkte, Ausblühungen oder Staub an den Bohrlöchern, spürbare Bewegung des Gerätes unter Belastung und Knackgeräusche. Solche Beobachtungen sollten gemeldet und geprüft werden.
Das hängt von der Bauart und den Herstellerangaben ab. Nicht jede Sprossenwand und nicht jeder Einhängepunkt ist für die zusätzlichen Hebelkräfte ausgelegt. Wo Unterlagen fehlen, weisen wir darauf hin.
Bei vielen Bauarten ja. Voraussetzung ist, dass passende Ersatzsprossen verfügbar sind und die Holme unbeschädigt sind. Wir prüfen die Verfügbarkeit vor einem Angebot.