Was gehört zu einer Sportgeräteprüfung?
Was bei einer Prüfung tatsächlich betrachtet wird – und ebenso wichtig: was eine Sicht- und Funktionsprüfung nicht leisten kann.
Prüfumfang: was tatsächlich betrachtet wird
Eine Sportgeräteprüfung ist keine Materialprüfung im Labor und keine statische Berechnung. Sie ist eine strukturierte Sicht- und Funktionsprüfung am aufgestellten oder eingebauten Gerät, ergänzt um Handproben, Betätigung beweglicher Teile und – wo nötig – den Einsatz einfacher Prüf- und Messmittel.
Das klingt weniger spektakulär, als es ist: Der überwiegende Teil sicherheitsrelevanter Mängel an Sportgeräten ist auf diesem Weg erkennbar, wenn systematisch und mit Erfahrung vorgegangen wird.
Die sieben Prüfbereiche
1. Standsicherheit und Verankerung
Bodenhülsen und deren Sitz, Wand- und Deckenbefestigungen, Dübelverbindungen, Ballastierung bei mobilen Geräten, Kippverhalten. Bei fest eingebauten Geräten ist dies der Bereich mit dem größten Gefährdungspotenzial.
2. Tragende Bauteile
Rahmen, Stützen, Ausleger, Holme, Traversen: Verformungen, Risse, Zustand von Schweißnähten, Korrosion an tragenden Querschnitten.
3. Verbindungen und Befestigungen
Schraub-, Steck- und Bolzenverbindungen, Splinte und Sicherungselemente, Vollständigkeit und fester Sitz. Ein häufiger Befund sind fehlende Sicherungen, die irgendwann bei einer Reparatur nicht wieder eingesetzt wurden.
4. Bewegliche Teile
Seilzüge, Umlenkrollen, Gelenke, Rollen, Höhen- und Neigungsverstellungen, Klapp- und Schwenkmechaniken, Arretierungen. Diese werden betätigt, nicht nur betrachtet.
5. Verschleiß und Materialzustand
Seile und Gurte, Lager, Polster und Bezüge, Holzbauteile, Kunststoffteile, Korrosion. Hier entscheidet Erfahrung, ob ein Zustand noch akzeptabel oder bereits ein Mangel ist.
6. Sicherheitsrelevante Bauteile
Verriegelungen, Umsturz- und Kippsicherungen, Fangvorrichtungen, Endanschläge, Abdeckungen. Ihre Funktion wird geprüft, nicht nur ihr Vorhandensein.
7. Umfeld, Kennzeichnung und Unterlagen
Freiräume und Fallbereiche, Zustand des Bodens im Umfeld, Typenschilder, Angaben zur zulässigen Belastung, vorhandene Herstellerdokumentation.
Reichweite der Sicht- und Funktionsprüfung
Die Sicht- und Funktionsprüfung erfasst den weit überwiegenden Teil sicherheitsrelevanter Mängel. Für einige Fragestellungen gibt es ergänzende, eigenständige Verfahren:
- zerstörungsfreie Prüfverfahren für innere Materialfehler
- statische Beurteilung von Bauteilen und Verankerungsuntergründen
- messtechnische Prüfung der Dämpfungseigenschaften von Matten und Sportböden
- die laufende Kontrolle im Betrieb, die den Zustand zwischen zwei Prüfterminen im Blick behält
Der Prüfumfang wird im Angebot und im Befund ausdrücklich benannt – so ist jederzeit klar, worauf sich das Ergebnis bezieht.
Der Prüfumfang gehört ins Angebot
Ein Angebot, das nur „Prüfung der Sportgeräte“ sagt, ist nicht vergleichbar. Sinnvoll ist eine Beschreibung, die mindestens folgende Punkte klärt:
- welche Geräte und Einrichtungen einbezogen sind, möglichst mit Stückzahlen
- ob ortsfeste Einrichtungen wie Trennvorhänge und Prallschutz enthalten sind
- ob Wartungsarbeiten enthalten sind und in welchem Umfang
- ob Verschleißteile enthalten sind
- was ausdrücklich nicht enthalten ist – etwa bauliche Prüfungen, elektrotechnische Prüfungen, Spielplatzgeräte, Bodenprüfungen
- Form und Umfang der Dokumentation
Siehe dazu auch: Prüfablauf und Prüfbericht und Dokumentation.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Nutzung, Herstellerangaben und den Pflichten des Betreibers ab.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV Information 202-044 (DGUV Publikationen)
- Sichere Schule: Prüfung von Geräten und Einrichtungen
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung
Die Verlinkung erfolgt zur Orientierung. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung beim Herausgeber.