Welche Sportgeräte müssen regelmäßig kontrolliert werden?
Statt einer Liste zum Abhaken: ein praktikabler Weg, den Gerätebestand einer Sportstätte vollständig zu erfassen – samt klarer Abgrenzung.
Die Frage hinter der Frage
„Welche Sportgeräte müssen regelmäßig kontrolliert werden?“ wird meist gestellt, um eine Liste zu bekommen, die man abhaken kann. Eine solche abschließende Liste gibt es nicht – und das ist kein Ausweichen, sondern eine Folge der Systematik: Der Betreiber leitet aus der Gefährdungsbeurteilung ab, welche Geräte in welchem Umfang zu prüfen sind.
Praktisch brauchbar ist ein anderer Zugang: Man geht die Sportstätte durch und erfasst alles, was benutzt wird, Last aufnimmt oder bewegt werden kann. Das führt in der Regel zu einer vollständigen Liste.
Fest eingebaute Geräte und Anlagen
- Deckenbasketballanlagen mit Seilzügen oder Motorantrieb
- Wandbasketballanlagen mit Klapp- oder Schwenkmechanik
- Sprossenwände, Gitterleitern und Kletterrahmen
- Ringeeinrichtungen, Kletterstangen und Taue
- Reckanlagen mit Bodenhülsen und Spannseilen
- Trennvorhänge und deren Antriebe
- Prallschutz, Wandpolster und Abdeckungen
- Bodenhülsen und Verankerungen für Spielfeldgeräte
Bewegliche Geräte
- Turnbänke
- Sprungkästen, Böcke und Pferde
- Barren und Stufenbarren, Schwebebalken
- Turnmatten, Weichboden- und Niedersprungmatten
- Sprungbretter und Minitrampoline
- Großtrampoline
- Handball-, Fußball- und Hockeytore
- Volleyball- und Badmintonanlagen
- Gerätewagen und Transportvorrichtungen
Kraft- und Cardiogeräte
Trainingsgeräte in Kraft- und Fitnessräumen gehören ebenfalls in den Gerätebestand, folgen aber einem anderen fachlichen Rahmen. Wir behandeln sie deshalb getrennt: Fitnessgeräteprüfung.
- Kraftgeräte und Seilzugstationen
- Racks, Bänke und Freihantelbereiche
- Laufbänder
- Crosstrainer und Ellipsentrainer
- Fahrrad- und Liegeergometer
- Ruder- und Skiergometer
Was nicht dazugehört
Zur Ehrlichkeit gehört die Abgrenzung. Nicht Teil einer Sportgeräteprüfung sind:
- Spielplatzgeräte – eigener Regelwerksrahmen (DIN EN 1176)
- Der Hallenboden als sportfunktionelle Fläche – eigene messtechnische Prüfverfahren (DIN 18032-2)
- Bauliche Anlagen, Tragwerke und Statik
- Elektro-, Lüftungs-, Heizungs- und Brandschutzanlagen
- Kletteranlagen und künstliche Kletterwände – eigene Regelwerke und Fachbetriebe
Erkennbare Auffälligkeiten in diesen Bereichen melden wir als Hinweis, kennzeichnen sie aber nicht als Prüfergebnis.
Vom Bestand zur Prüfplanung
- Sportstätte begehen und alles erfassen, was benutzt wird oder Last aufnimmt.
- Nach Gerätearten gruppieren und Stückzahlen festhalten.
- Standort innerhalb der Sportstätte notieren – bei mehreren Hallenteilen entscheidend für die spätere Zuordnung.
- Herstellerangaben zusammentragen, soweit vorhanden.
- Bewertung: Welche Geräte tragen Personen? Welche haben bewegte Mechanik? Welche stehen im Außenbereich?
- Prüfumfang und Turnus daraus ableiten und im Auftrag festhalten.
- Bestandsliste bei Neuanschaffungen und Aussonderungen fortschreiben.
Detaillierte Prüfschwerpunkte je Geräteart: Gerätearten im Überblick
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Nutzung, Herstellerangaben und den Pflichten des Betreibers ab.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV Information 202-044 (DGUV Publikationen)
- Sichere Schule: Anforderungen an Sporthallen und Geräte
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung
- DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
Die Verlinkung erfolgt zur Orientierung. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung beim Herausgeber.