Sichtprüfung, Funktionsprüfung und wiederkehrende Prüfung
Zwei der drei Begriffe beschreiben Methoden, einer einen Anlass. Wer sie trennt, versteht sofort, wer wofür zuständig ist.
Drei Begriffe, die im Alltag durcheinandergeraten
Sichtprüfung, Funktionsprüfung, wiederkehrende Prüfung: Diese Begriffe werden häufig synonym verwendet, meinen aber Verschiedenes. Die ersten beiden beschreiben Methoden, der dritte beschreibt einen Anlass – und damit auch, wer sie durchführt und was am Ende dokumentiert wird.
Sichtprüfung
Die Sichtprüfung ist eine Methode: Das Gerät wird betrachtet, ohne es zu betätigen oder zu zerlegen. Erfasst werden äußerlich erkennbare Schäden und Auffälligkeiten – Risse, Verformungen, fehlende Teile, Korrosion, beschädigte Oberflächen, ausgetretenes Kernmaterial, lose wirkende Verbindungen.
Sie ist die Grundlage jeder Prüfung und gleichzeitig das, was im laufenden Betrieb vor der Benutzung stattfinden sollte.
Funktionsprüfung
Bei der Funktionsprüfung wird das Gerät bedient: Höhenverstellungen werden betätigt, Arretierungen ein- und ausgerastet, Seilzüge bewegt, Klappmechaniken auf- und zugeklappt, Verriegelungen geprüft. Erst dabei zeigt sich, ob eine Mechanik noch sicher greift oder ob ein Seil ordentlich in der Rolle läuft.
Sicht- und Funktionsprüfung ergänzen sich; die meisten Prüfungen bestehen aus einer Kombination beider Methoden.
Wiederkehrende Prüfung
Die wiederkehrende Prüfung ist kein Verfahren, sondern ein Anlass: Sie findet in festgelegten Zeitabständen statt und wird von einer hierzu befähigten Person durchgeführt. Methodisch besteht sie aus Sicht- und Funktionsprüfung, ergänzt um Handproben und einfache Messmittel – aber sie folgt einem systematischen Prüfumfang und endet mit einem dokumentierten Prüfbefund.
Gegenüberstellung
| Kontrolle im Betrieb | Wiederkehrende Prüfung | |
|---|---|---|
| Was es ist | organisatorische Aufgabe des Betreibers | fachliche Prüfung in festgelegten Zeitabständen |
| Methode | Sichtprüfung, einfache Funktionskontrolle | Sicht- und Funktionsprüfung nach systematischem Prüfumfang |
| Wer | unterwiesene Personen, Nutzende | befähigte Person |
| Wann | regelmäßig, insbesondere vor der Benutzung | im festgelegten Turnus, nach Änderungen, vor Inbetriebnahme |
| Tiefe | erkennbare Schäden, offensichtliche Funktionsstörungen | auch schwer zugängliche Bauteile, Grenzfallbeurteilung |
| Ergebnis | unmittelbares Handeln, Meldung | dokumentierter Prüfbefund |
Weitere Prüfanlässe
- Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme – nach Neuanschaffung, Montage oder Umbau
- Prüfung nach Änderungen – nach Umbau, Standortwechsel oder Austausch sicherheitsrelevanter Bauteile
- Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen – Sturz, Überlastung, Wasserschaden, Vandalismus
- Nachprüfung – nach Beseitigung eines im Befund festgestellten Mangels
Was Betreiber daraus mitnehmen
Ein funktionierendes System besteht aus beidem: der laufenden Kontrolle im Betrieb und der wiederkehrenden Prüfung im Turnus. Fehlt die laufende Kontrolle, bleiben Schäden bis zur nächsten Prüfung unentdeckt. Fehlt die wiederkehrende Prüfung, bleiben genau die Mängel unentdeckt, die man im Vorbeigehen nicht sieht.
Wie oft die wiederkehrende Prüfung stattfinden sollte: Prüfintervalle
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Nutzung, Herstellerangaben und den Pflichten des Betreibers ab.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV Information 202-044 (DGUV Publikationen)
- Sichere Schule: Prüfung von Geräten und Einrichtungen
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ (BAuA)
Die Verlinkung erfolgt zur Orientierung. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung beim Herausgeber.