Prüfung und Wartung für Kindertagesstätten
Bewegungsräume und Turnräume in Kitas, Krippen und Horten: Sprossenwände, Kletterelemente, Podestlandschaften, Matten und Turngeräte – geprüft außerhalb der Betreuungszeit, dokumentiert je Einrichtung.
Der Bewegungsraum ist der am stärksten genutzte Raum
In einer Kita wird der Bewegungsraum nicht zweimal die Woche belegt, sondern täglich – oft mehrfach und von wechselnden Gruppen. Geräte werden geschoben, umgebaut, bekletterten, besprungen und wieder weggeräumt. Kein anderer Raum erfährt so viel Bewegung bei so kleinen Nutzerinnen und Nutzern.
Dazu kommt eine Besonderheit: Kinder nutzen Geräte nicht bestimmungsgemäß, sondern neugierig. Sie klettern dort hoch, wo niemand Kletterlast eingeplant hat, und greifen in Spalten, die für Erwachsenenhände gar nicht erreichbar wären. Genau darauf richtet sich der Blick bei der Prüfung.
Was wir in Kitas prüfen
- Sprossenwände und Kletterelemente – Sprossen, Holme, Wandbefestigung, Klappmechanik und Verriegelung
- Podestlandschaften und Bewegungsbaustellen – Standsicherheit, Verbindungen, Kanten, Absturzsicherungen
- Turnbänke, Böcke, Kästen und Balancegeräte – Kufen, Haken, Verbindungen, Holzzustand
- Matten und Weichböden – Bezüge, Nähte, Griffe, Klettverbindungen, Kernmaterial
- Hängende Geräte – Ringe, Taue, Schaukelelemente, Aufhängungen und Deckenbefestigungen
- Rutschen und Wellenrutschen im Innenbereich – Befestigung, Kanten, Übergänge
Wo dabei Geräte stehen, die als Spielplatzgeräte in Verkehr gebracht wurden, gilt ein eigener Rahmen – dazu unten mehr.
Worauf Kinderhände und Kinderkörper stoßen
Bei Geräten für kleine Kinder verschieben sich die Prüfschwerpunkte gegenüber einer Schulturnhalle spürbar:
- Fangstellen für Finger, Kopf, Hals und Kleidung an Spalten, Öffnungen und V-förmigen Winkeln
- Quetsch- und Scherstellen an Klappmechaniken, Scharnieren und beweglichen Teilen
- hervorstehende Teile: Schraubenenden, Splitter, gelöste Kanten
- Standsicherheit leichter Geräte, die von Kindern verschoben oder gekippt werden können
- Absturzkanten an Podesten und Hochebenen sowie der Zustand der Aufprallflächen darunter
Regelwerke, die hier den Rahmen setzen
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung insgesamt beschreibt die DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ (Ausgabe Juli 2019) die typischen Tätigkeiten, Gefährdungen und Maßnahmen. Sie richtet sich an Träger und Leitungen.
Für die Geräte selbst kommt es darauf an, als was sie in Verkehr gebracht wurden:
- Turn- und Sportgeräte folgen den Normteilen für Sportgeräte; als fachliche Orientierung dient die DGUV Information 202-044.
- Spielplatzgeräte – auch im Innenbereich – folgen DIN EN 1176 mit eigenen Kontrollarten (Sichtkontrolle, Funktionskontrolle, jährliche Hauptuntersuchung) und eigenen Anforderungen an die Sachkunde der prüfenden Person; DIN 79161 beschreibt dafür einen möglichen Qualifikationsweg.
- Außenspielflächen behandelt die DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“.
Welcher Rahmen für ein konkretes Gerät gilt, steht in den Unterlagen des Herstellers. Wir klären das vor dem Termin gemeinsam mit Ihnen und halten je Gerät fest, was zugrunde gelegt wurde. Beide Bereiche decken wir ab – im Befund bleiben sie getrennt ausgewiesen. Zur Prüfung von Spielplatzgeräten
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Herstellerangaben und Betreiberpflichten ab. Eine rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden.
Termine ohne Kinder im Raum
- Schließtage, Brückentage und Ferienzeiten sind die ruhigsten Fenster
- alternativ Randzeiten am frühen Morgen oder nach Betreuungsschluss
- während der Arbeiten bleibt der Raum gesperrt; Werkzeug und Kleinteile werden nach jedem Abschnitt weggeräumt
- defekte Geräte werden gekennzeichnet und außer Betrieb genommen, bevor wir gehen
- bei mehreren Häusern eines Trägers planen wir die Reihenfolge nach Lage
Dokumentation für Träger und Leitung
Sie erhalten eine Übersicht je Einrichtung und darunter die geprüften Geräte mit Bezeichnung, Standort, Befund, eingeordnetem Mangel und empfohlener Maßnahme. Träger mit mehreren Häusern bekommen zusätzlich eine Gesamtaufstellung – praktisch für Haushaltsplanung und für die Unterlagen der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Häufige Fragen
Lieber nicht. Im Bewegungsraum wird gemessen, bewegt und geschraubt – das verträgt sich schlecht mit laufendem Betrieb. Am besten eignen sich Schließtage, Ferienzeiten oder die Randstunden. Ist das nicht möglich, sperren wir den Raum für die Dauer der Arbeiten ab und räumen Werkzeug und Teile nach jedem Abschnitt weg.
Ja. Außenspielflächen und Spielplatzgeräte folgen einem eigenen Regelwerk – DIN EN 1176 und die DGUV Information 202-022 – mit eigenen Kontrollarten, eigenen Intervallen und eigenem Prüfmaßstab. Wir führen sie deshalb als eigene Position, erledigen sie aber gern im selben Termin. Zur Prüfung von Spielplatzgeräten
Eine für alle Geräte gültige Frist gibt es nicht. Maßgeblich sind die Herstellerangaben, die tatsächliche Nutzung und die Gefährdungsbeurteilung des Trägers. Bei täglich genutzten Bewegungsräumen hat sich ein jährlicher Turnus bewährt; die regelmäßige Sichtkontrolle durch das Team kommt hinzu. Mehr zu Intervallen
Ja, und das ist der Regelfall. Kommunale und kirchliche Träger, Wohlfahrtsverbände und Elterninitiativen mit mehreren Häusern planen wir in geografischen Clustern. Sie erhalten die Dokumentation je Einrichtung und zusätzlich als Gesamtübersicht.