Kletteranlagen prüfen und warten
Eine Kletterwand trägt Menschen in der Höhe. Anders als bei den meisten Hallengeräten liegen die entscheidenden Bauteile dabei nicht im Blickfeld, sondern in der Verankerung hinter der Kletterfläche.
Worauf es bei dieser Geräteart ankommt
Künstliche Kletteranlagen stehen in Sporthallen, Schulen, Vereinsheimen, Kletter- und Boulderhallen sowie in Bewegungsräumen von Kitas. Die Bandbreite reicht von der zwei Meter hohen Boulderwand ohne Sicherung bis zur Vorstiegswand mit Umlenkpunkten unter der Hallendecke.
Gemeinsam ist allen: Die Kletterfläche selbst ist nur die sichtbare Schicht. Tragend sind die Unterkonstruktion, ihre Verankerung im Baukörper und – bei gesicherten Anlagen – die Sicherungspunkte. Genau dort liegt der Schwerpunkt der Beurteilung.
Prüfschwerpunkte
- Unterkonstruktion und Verankerung im Baukörper, soweit zugänglich
- Sicherungspunkte, Umlenkungen und Toprope-Einrichtungen auf festen Sitz und Verschleiß
- Kletterfläche: Risse, Ausbrüche, Delamination, lose Plattenstöße
- Klettergriffe und Tritte: fester Sitz, Zustand der Einschlagmuttern und Schrauben
- Kanten, Vorsprünge und Fangstellen im Sturzraum
- Fallschutzflächen und Bouldermatten: Zustand, Lage, Fugen und Überlappungen
- Zugänge, Absperrungen und Kennzeichnung der zulässigen Nutzung
- vorhandene Unterlagen: Herstellerangaben, frühere Befunde, Nachweise
Typische Schadensbilder
- gelockerte Klettergriffe durch nachgebende Einschlagmuttern in der Trägerplatte
- ausgeschlagene oder korrodierte Sicherungspunkte, besonders in feuchter Umgebung
- Risse und Ausbrüche an Plattenstößen sowie hervorstehende Schraubenköpfe
- verhärtete, verrutschte oder klaffende Fallschutzmatten unterhalb der Wand
- nachträglich angebrachte Griffe und Umbauten ohne Abstimmung mit dem Hersteller
Normbezug
Für künstliche Kletteranlagen ist die Normenreihe DIN EN 12572 einschlägig. Sie ist dreigeteilt: Teil 1 behandelt Kletteranlagen mit Sicherungspunkten, Teil 2 Boulderwände, Teil 3 Klettergriffe.
Für den Betrieb an Schulen und in Kindertageseinrichtungen beschreibt die DGUV zusätzlich, wie Klettern dort organisiert werden sollte. In der Praxis sind drei Kontrollstufen üblich: die regelmäßige Sichtkontrolle durch das Betriebspersonal, eine Funktionskontrolle im Abstand von ein bis drei Monaten und eine jährliche Inspektion der gesamten Anlage einschließlich Befestigung und Fallschutzflächen.
Die jährliche Inspektion setzt eine sachkundige Person voraus – jemanden mit ausreichenden Kenntnissen über Kletter- und Spielgeräte und über die einschlägigen technischen Regeln. Empfohlen wird, diese Inspektion von einer Person außerhalb des laufenden Betriebs durchführen zu lassen, damit Betriebsblindheit nicht zum Thema wird.
Welcher Umfang im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Bauart, Höhe, Sicherungsart und Nutzung ab. Wir stimmen ihn vor dem Termin ab und weisen ihn im Angebot Position für Position aus. Für Anlagen, die besondere Sachkunde verlangen, arbeiten wir mit entsprechend qualifizierten Partnern zusammen – die Koordination und die Dokumentation bleiben bei uns.
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Bauart, Alter, Aufstellungsort, Nutzung und Herstellerangaben ab. Aus der Nennung einer Norm folgt nicht, dass sie für jedes Bestandsgerät unmittelbar anzuwenden ist.
Wartung und Instandsetzung
Zur planbaren Instandhaltung gehören das Nachziehen von Griffschrauben, der Austausch beschädigter Griffe und Tritte, das Neuordnen und Ersetzen von Fallschutzelementen sowie kleinere Ausbesserungen an der Kletterfläche – jeweils nach Herstellerangaben und nach vorheriger Abstimmung.
Arbeiten an tragenden Teilen und an Sicherungspunkten führen wir nur in Abstimmung mit dem Hersteller oder dem Errichter der Anlage aus.
Häufige Fragen
Üblich sind drei Stufen: laufende Sichtkontrolle durch das Betriebspersonal, eine Funktionskontrolle im Abstand von ein bis drei Monaten und eine jährliche Inspektion der gesamten Anlage. Wie eng die Intervalle im Einzelfall gesetzt werden, ergibt sich aus Nutzung, Bauart und der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers.
Ja. Der Fallschutz unterhalb der Wand ist Teil der Anlage: Zustand des Materials, Lage der Elemente, Fugen und Überlappungen sowie die Abdeckung des gesamten Sturzraums gehören zur Beurteilung.
Umschrauben gehört zum normalen Betrieb einer Kletterwand. Wichtig ist, dass das Drehmoment stimmt, die Einschlagmuttern in der Trägerplatte noch tragen und keine Griffe im Bereich von Kanten oder Sicherungspunkten sitzen, wo sie nicht hingehören. Genau das sehen wir uns an.
Ja. In Bewegungsräumen von Kitas stehen häufig niedrige Kletterwände, Sprossenkombinationen und Podestlandschaften. Welcher Regelrahmen für ein konkretes Gerät gilt, hängt davon ab, als was es in Verkehr gebracht wurde – das klären wir vorab. Siehe auch Für Kindertagesstätten.