Häufige Fragen
Die Fragen, die uns Betreiber von Sportstätten und Trainingsflächen am häufigsten stellen – kurz und ohne Marketingfloskeln beantwortet.
Prüfung von Sportgeräten
Die fachliche Überprüfung von Sportgeräten auf ihren sicheren Zustand: Sichtprüfung und Funktionsprüfung am aufgestellten Gerät, mit Blick auf Standsicherheit, tragende Bauteile, Verbindungen, bewegliche Teile, Verschleiß und sicherheitsrelevante Bauteile. Das Ergebnis wird in einem Prüfbefund dokumentiert. Zur Leistungsseite
Eine für alle Geräte gültige Frist gibt es nicht. Art, Umfang und Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Betreibers, den Herstellerangaben und der tatsächlichen Nutzung. Für Sportgeräte hat sich bei bestimmungsgemäßer Nutzung in der Praxis ein jährlicher Turnus bewährt. Mehr dazu
Wiederkehrende Prüfungen setzen eine hierzu befähigte Person voraus. Die Anforderungen beschreiben die Betriebssicherheitsverordnung und die TRBS 1203: geeignete Berufsausbildung, Berufserfahrung mit den zu prüfenden Objekten, zeitnahe berufliche Tätigkeit und Kenntnis des Standes der Technik. Ausführlich
Die Prüfung stellt den Zustand fest und dokumentiert ihn – sie greift nicht ein. Die Wartung greift aktiv ein, um den bestimmungsgemäßen Zustand zu erhalten. Beides ergänzt sich, ersetzt sich aber nicht. Unterschied im Detail
Nicht vollständig. Deckenanlagen benötigen freien Hallenraum, für bewegliche Geräte reicht häufig der Geräteraum. Wir arbeiten nach Möglichkeit abschnittsweise und stimmen das Zeitfenster vorab ab.
Regelwerke und Nachweise
Die Schrift behandelt Sportstätten und Sportgeräte und stammt aus dem Sachgebiet allgemeinbildender Schulen. Für Turnhallen, Schulsport und Vereinssport ist sie die gängige fachliche Orientierung. Für gewerbliche Fitnessgeräte ist sie nicht automatisch der passende Maßstab. Zur Wissensseite
In der Regel nicht. DIN EN 1176 betrifft Spielplatzgeräte und Spielplatzböden. Für Sporthallengeräte bestehen eigene Normenreihen. Übersicht der Regelwerke
Auf Wunsch bringen wir am Gerät eine Kennzeichnung mit dem Datum der Prüfung an. Das erleichtert im Betrieb den Überblick, welche Geräte wann betrachtet wurden – ergänzend zum Prüfbefund, der die eigentliche Dokumentation bleibt.
Fitnessgeräte
Nein, wir behandeln Fitnessgeräte als eigenes Thema. Andere Bauarten, andere Belastung, ein eigener Normenrahmen (DIN EN ISO 20957) und bei netzbetriebenen Geräten zusätzliche Anforderungen an elektrische Betriebsmittel. Zur Fitnessgeräteprüfung
Wir grenzen im Angebot ab, welche Prüfinhalte enthalten sind. Elektrotechnische Prüfungen erfordern eigene Qualifikationen; wo sie erforderlich sind, benennen wir das ausdrücklich, statt es unter „Prüfung“ mitlaufen zu lassen.
In der Regel nicht vollständig. Wir arbeiten abschnittsweise und bevorzugt in Randzeiten oder an Schließtagen.
Zusammenarbeit
Über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch. Hilfreich sind: Art der Einrichtung, Anzahl der Standorte und Hallenteile, ungefährer Gerätebestand und der gewünschte Zeitraum. Zum Kontakt
Wir nennen bewusst keine feste Reaktionszeit, weil sie von Anfragelage, Region und Umfang abhängt. Sie erhalten eine Rückmeldung, sobald wir Ihre Anfrage fachlich eingeordnet haben.
Ja, nach Terminabsprache. Schwerpunkte liegen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen. Anfahrten planen wir gebündelt. Einsatzgebiete
Ja, und das ist meist wirtschaftlicher. Für Schulträger, Kommunen und Betreiber mehrerer Objekte planen wir Prüfungen in zusammenhängenden Zeitfenstern.
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Herstellerangaben und Betreiberpflichten ab. Eine rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden.
Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten sachlich und sagen auch, wenn etwas nicht in unseren Bereich fällt.