Normen und Regelwerke
Welche Vorschriften, Informationen und Normen für Sportgeräte, Fitnessgeräte, Sporthallen und Spielplatzgeräte jeweils relevant sein können – sauber getrennt statt pauschal vermischt.
Vier Bereiche, die man nicht vermischen sollte
Die häufigste Fehlerquelle in diesem Themenfeld ist die Vermischung von Regelwerken, die für unterschiedliche Dinge gemacht wurden. Ein Sporthallengerät, ein gewerbliches Trainingsgerät, ein Spielplatzgerät und die Sporthalle als bauliche Anlage folgen jeweils eigenen Anforderungen.
Sportgeräte
Turn- und Spielfeldgeräte in Hallen, Schulen und Vereinen. Eigene DIN-EN-Normenreihen je Geräteart, DGUV Information 202-044 als fachliche Orientierung.
Fitnessgeräte
Stationäre Trainingsgeräte im gewerblichen Betrieb. Normenreihe DIN EN ISO 20957 (früher DIN EN 957), Herstellerangaben, bei Netzbetrieb zusätzlich elektrotechnische Anforderungen.
Sporthalle
Bauliche Anlage und Ausstattung: DIN 18032 mit Teilen zu Planung, Sportböden, Ballwurfsicherheit, Trennvorhängen, Einbau und Verankerung von Sportgeräten sowie Prallschutz.
Spielplatzgeräte
Eigener Rahmen mit DIN EN 1176 und DIN EN 1177: Fangstellen, freier Fallraum und Fallschutz. Nicht der Maßstab für Sporthallengeräte – deshalb führen wir beides getrennt.
Zur GeräteseiteVorschriften und Informationen zur Sportgeräteprüfung
| Regelwerk | Was es regelt bzw. beschreibt | Praktische Bedeutung |
|---|---|---|
| DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ | Grundpflichten im Arbeitsschutz, unter anderem die Überprüfung auf sicheren Zustand | Wird in der DGUV Information 202-044 als Bezugspunkt für Prüfanlässe genannt |
| DGUV Information 202-044 | „Sportstätten und Sportgeräte – Hinweise zur Sicherheit und Prüfung“ | Fachliche Orientierung zu Prüfanlässen, Qualifikation und Prüfbefund |
| Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) | Anforderungen an Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, § 14 zur Prüfung | Art, Umfang und Fristen von Prüfungen leitet der Arbeitgeber aus der Gefährdungsbeurteilung ab; Ergebnisse sind zu dokumentieren |
| TRBS 1203 | Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen | Maßstab für die Qualifikation der prüfenden Person |
| DGUV Vorschrift 3 und zugehörige DGUV Informationen | Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | Relevant bei netzbetriebenen Fitnessgeräten, gesondert zu betrachten |
| Herstellerangaben | Betriebs- und Wartungsanleitungen, Verschleißgrenzen, zulässige Belastungen | Für das konkrete Gerät oft die genaueste Quelle |
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Herstellerangaben und Betreiberpflichten ab. Eine rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden.
Normen für Sportgeräte
Für Turngeräte, Spielfeldgeräte und Matten bestehen eigene europäische Normenreihen. Sie beschreiben sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren – überwiegend produktbezogen und damit primär an Hersteller gerichtet. Die folgende Übersicht nennt Nummer und Gegenstand zur Orientierung; die Normtexte selbst sind über den Herausgeber zu beziehen.
Turngeräte
| Norm | Gegenstand |
|---|---|
| DIN EN 913 | Turngeräte – allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren |
| DIN EN 914 | Barren und kombinierte Stufenbarren/Barren |
| DIN EN 915 | Stufenbarren |
| DIN EN 12196 | Pferde und Böcke |
| DIN EN 12197 | Reck |
| DIN EN 12346 | Sprossenwände, Gitterleitern und Kletterrahmen |
| DIN EN 12432 | Schwebebalken |
| DIN EN 12655 | Ringeeinrichtungen |
| DIN EN 13219 | Trampoline |
Spielfeldgeräte
| Norm | Gegenstand |
|---|---|
| DIN EN 748 | Fußballtore |
| DIN EN 749 | Handballtore |
| DIN EN 750 | Hockeytore |
| DIN EN 1270 | Basketballgeräte |
| DIN EN 1271 | Volleyballgeräte |
| DIN EN 1509 | Badmintoneinrichtungen |
Matten
| Norm | Gegenstand |
|---|---|
| DIN EN 12503-1 | Sportmatten – Turnmatten |
| DIN EN 12503-2 | Sportmatten – Stabhochsprung- und Hochsprungmatten |
Sporthalle
| Norm | Gegenstand |
|---|---|
| DIN 18032-1 | Sporthallen – Grundsätze für die Planung |
| DIN 18032-2 | Sportböden – Anforderungen und Prüfungen |
| DIN 18032-3 | Prüfung der Ballwurfsicherheit |
| DIN 18032-4 | Doppelschalige Trennvorhänge |
| DIN 18032-6 | Bauliche Maßnahmen für Einbau und Verankerung von Sportgeräten |
| DIN 18032-7 | Prallschutzwandsysteme |
Normen für Fitnessgeräte
Für stationäre Trainingsgeräte gilt die Normenreihe DIN EN ISO 20957, die die frühere Reihe DIN EN 957 abgelöst hat. Teil 1 enthält die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren; weitere Teile behandeln einzelne Gerätearten – unter anderem Kraft-Trainingsgeräte, Laufbänder, Rudergeräte und Stepper. Die Reihe unterscheidet außerdem Geräte nach vorgesehenem Verwendungsbereich, was für gewerblich genutzte Geräte relevant ist.
Auch hier gilt: Diese Normen richten sich in erster Linie an Hersteller. Für den Betrieb sind zusätzlich die Herstellerangaben, die Nutzungsintensität und – bei netzbetriebenen Geräten – die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel zu berücksichtigen.
Was bei gewerblicher Nutzung zu beachten ist
Betreiberpflichten in der Praxis
Unabhängig vom einzelnen Regelwerk laufen die Pflichten für Betreiber auf einige wiederkehrende Punkte hinaus:
- Gefährdungen beurteilen und daraus Art, Umfang und Fristen von Prüfungen ableiten
- Sicht- und Funktionskontrollen im laufenden Betrieb organisieren und Zuständige unterweisen
- wiederkehrende Prüfungen durch fachlich geeignete Personen veranlassen
- Prüfergebnisse dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahren
- auf festgestellte Mängel reagieren und Maßnahmen nachhalten
- nach Änderungen und nach besonderen Ereignissen erneut prüfen lassen
- Herstellerangaben verfügbar halten und beachten
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Herstellerangaben und Betreiberpflichten ab. Eine rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen
Nein. Die Normenreihe DIN EN 1176 betrifft Spielplatzgeräte und Spielplatzböden. Sie ist kein Maßstab für Turn- und Sporthallengeräte. Wer beides vermischt, prüft entweder nach den falschen Kriterien oder erweckt einen falschen Eindruck. Für Turngeräte, Spielfeldgeräte und Matten bestehen eigene Normenreihen.
Normen sind urheberrechtlich geschützte Werke und über den Herausgeber zu beziehen. Für die Organisation von Prüfungen ist in der Regel nicht der Normtext entscheidend, sondern die Gefährdungsbeurteilung, die Herstellerangaben und die Beauftragung fachlich geeigneter Personen.
Beides hat seinen Platz. Die Herstellerangaben beziehen sich auf das konkrete Gerät und sind für Wartung, Verschleißgrenzen und zulässige Belastungen meist die genauere Quelle. Normen beschreiben allgemeine Anforderungen an eine Geräteart. Widersprechen sich beide, ist eine fachliche Klärung angezeigt.
Wir formulieren bewusst zurückhaltend. Eine Prüfung „nach DIN EN 913“ oder „nach DIN EN ISO 20957“ zu versprechen, wäre für ein Bestandsgerät im laufenden Betrieb meist zu pauschal, weil diese Normen primär Produktanforderungen an Hersteller beschreiben. Wir sagen im Angebot konkret, welche Prüfinhalte wir abdecken.
Quellen und weiterführende Informationen
- DGUV Information 202-044 (DGUV Publikationen)
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
- § 14 Betriebssicherheitsverordnung (gesetze-im-internet.de)
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“ (BAuA)
- Sichere Schule: Anforderungen an Sporthallen und Geräte
- DGUV Information 203-071: Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
- DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport)
- DIN Media – Bezug von Normen und Ausgabeständen
Die Verlinkung erfolgt zur Orientierung. Maßgeblich ist jeweils die aktuelle Fassung beim Herausgeber.