Spielplatzgeräte prüfen und warten
Spielplatzgeräte folgen einem eigenen Regelwerk mit eigenen Kontrollarten, eigenen Intervallen und eigenen Anforderungen an die prüfende Person. Deshalb behandeln wir sie getrennt von Sport- und Turngeräten – im selben Termin, aber nach dem richtigen Maßstab.
Worauf es bei dieser Geräteart ankommt
Spielplatzgeräte stehen auf Außenspielflächen von Kindertagesstätten, auf Schulhöfen, in Wohnanlagen und auf öffentlichen Spielplätzen kommunaler Träger. Dazu kommen Spielgeräte im Innenbereich – niedrige Kletterwände, Podestlandschaften, Rutschen im Bewegungsraum –, sofern sie als Spielplatzgeräte in Verkehr gebracht wurden.
Der Maßstab ist hier ein anderer als bei Turngeräten. Bei Sportgeräten steht die bestimmungsgemäße Benutzung durch angeleitete Nutzende im Vordergrund; bei Spielplatzgeräten das freie, unbeaufsichtigte Spiel von Kindern. Das verschiebt den Blick vollständig: auf Fangstellen, freie Fallräume, Fallschutz und alles, was ein Kind erreichen kann, ohne dass es dafür vorgesehen war.
Wir trennen Sportgeräte, Turngeräte und Spielplatzgeräte deshalb konsequent in Befund und Angebot – auch wenn alles am selben Tag auf demselben Gelände geprüft wird.
Prüfschwerpunkte
- Standsicherheit, Fundamente und Verankerung im Boden
- Fangstellen für Kopf, Hals, Finger, Füße und Kleidung an Öffnungen, Spalten und V-förmigen Winkeln
- freier Fallraum und Aufprallflächen: Material, Schichtstärke, Verdichtung, Lage
- tragende Bauteile aus Holz: Fäulnis am Bodenübergang, Risse, Splitter
- tragende Bauteile aus Metall: Korrosion, besonders im Bereich des Bodenaustritts
- Seile, Ketten, Netze und ihre Endverbindungen
- Schaukelaufhängungen, Lager, Rutschenauslauf und Übergänge
- Verschleißteile, Verbindungsmittel und hervorstehende Schraubenenden
- Kennzeichnung, Zugänglichkeit und Zustand der Umgebung
Typische Schadensbilder
- Fäulnis am Übergang vom Holzpfosten zum Boden, außen oft noch unauffällig
- verdichteter oder abgetragener Fallschutz, der die geforderte Schichtstärke nicht mehr erreicht
- aufgerissene Seile und ausgefranste Netze an den Klemm- und Endverbindungen
- ausgeschlagene Schaukellager und verschlissene Aufhängungen
- neu entstandene Fangstellen durch Verformung, Reparaturen oder Anbauten
- freiliegende Fundamente nach Bodenabtrag im Nutzungsbereich
Normbezug
Maßgeblich ist die Normenreihe DIN EN 1176 „Spielplatzgeräte und Spielplatzböden“. Teil 1 enthält die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen, weitere Teile behandeln einzelne Gerätearten, und Teil 7 gibt die Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb. Für Spielplatzböden gilt ergänzend DIN EN 1177.
Aus der Praxis heraus haben sich drei Kontrollstufen etabliert:
- visuelle Routine-Inspektion – je nach Beanspruchung und Vandalismusrisiko täglich bis wöchentlich, meist durch das Personal vor Ort
- operative Inspektion (Funktionskontrolle) – etwa alle ein bis drei Monate durch eine sachkundige Person
- jährliche Hauptinspektion – die umfassende Beurteilung der gesamten Anlage einschließlich Fundamenten und Flächen, bevorzugt zum Saisonbeginn
Für Kindertageseinrichtungen beschreibt die DGUV Information 202-022 „Außenspielflächen und Spielplatzgeräte“ (Ausgabe Mai 2020) den Rahmen; für den Betrieb insgesamt die DGUV Regel 102-602. Die prüfende Person muss sachkundig sein: mit ausreichenden Kenntnissen über Spielplatzgeräte und über die einschlägigen technischen Regeln. DIN 79161 beschreibt dafür einen möglichen Qualifikationsweg – zwingend vorgeschrieben ist diese Zertifizierung nicht, die Sachkunde kann auch auf anderem Weg erworben werden.
Für die jährliche Hauptinspektion wird empfohlen, eine Person außerhalb des laufenden Betriebs hinzuzuziehen. Wer eine Anlage täglich sieht, übersieht die langsame Veränderung – der frische Blick von außen findet sie.
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Bauart, Alter, Aufstellungsort, Nutzung und Herstellerangaben ab. Aus der Nennung einer Norm folgt nicht, dass sie für jedes Bestandsgerät unmittelbar anzuwenden ist.
Wartung und Instandsetzung
Die Instandhaltung umfasst das Nachziehen und Ersetzen von Verbindungsmitteln, den Austausch verschlissener Seile, Ketten, Lager und Sitze, das Auflockern und Ergänzen von Fallschutzmaterial sowie Holzschutz und Ausbesserungen an tragenden Teilen – jeweils nach Herstellerangaben.
Festgestellte Mängel ordnen wir nach Dringlichkeit ein. Geräte, die nicht weiter benutzt werden sollten, werden gekennzeichnet und gegen Benutzung gesichert, bevor wir das Gelände verlassen.
Häufige Fragen
Üblich sind drei Stufen: die visuelle Routine-Inspektion je nach Beanspruchung täglich bis wöchentlich, die operative Inspektion etwa alle ein bis drei Monate und die jährliche Hauptinspektion. Die konkreten Intervalle leitet der Betreiber aus Nutzung, Bauart, Herstellerangaben und seiner Gefährdungsbeurteilung ab.
Der Maßstab. Sportgeräte werden unter Anleitung bestimmungsgemäß benutzt, Spielplatzgeräte im freien Spiel ohne Aufsicht. Deshalb stehen hier Fangstellen, freie Fallräume und Fallschutz im Vordergrund, dort Standsicherheit und tragende Verbindungen. Wir halten beides in Befund und Angebot getrennt – auch wenn wir am selben Tag vor Ort sind. Zur Sportgeräteprüfung
Ja, und er ist oft der auffälligste Punkt. Sand und Holzhackschnitzel verdichten sich und werden ausgetragen, Fallschutzplatten verziehen sich. Geprüft werden Material, Schichtstärke, Verdichtung und die Abdeckung des gesamten freien Fallraums.
Ja. Ob ein Gerät nach DIN EN 1176 zu beurteilen ist, entscheidet nicht der Aufstellungsort, sondern die Zweckbestimmung des Herstellers. Niedrige Kletterwände, Podestlandschaften und Rutschen im Bewegungsraum einer Kita fallen regelmäßig darunter. Siehe auch Für Kindertagesstätten.