Für wen wir arbeiten
Schule, Sporthalle, Verein, Studio, Hotel, Dienststelle, Werk oder Praxis: Der Gerätebestand unterscheidet sich stark – ebenso die organisatorischen Anforderungen. Umfang, Termin und Dokumentation stimmen wir darauf ab.
Einrichtungen im Überblick
Schulen
Turnhallen, Gymnastikräume und Außensportanlagen von Schulen und Schulträgern.
Mehr erfahrenKommunen
Sporthallen, Bäder und Sportstätten in kommunaler Trägerschaft.
Mehr erfahrenVereine
Vereinsheime, Trainingsräume und vereinseigene Hallen.
Mehr erfahrenFitnessstudios
Trainingsflächen mit Kraft- und Cardiogeräten im gewerblichen Betrieb.
Mehr erfahrenHotels & Unternehmen
Hotelfitnessbereiche, Firmenfitness und betriebliche Trainingsräume.
Mehr erfahrenBehörden & Dienstsport
Polizei, Bundeswehr, Feuerwehr, Rettungsdienst, Justiz, Zoll und Hochschulen.
Mehr erfahrenIndustrie & Werksfitness
Werksfitness, Betriebssport, Werkfeuerwehr und Werkssporthallen an Produktionsstandorten.
Mehr erfahrenReha & Physiotherapie
Trainingsflächen in Physiotherapiepraxen, Reha-Zentren und Gesundheitseinrichtungen.
Mehr erfahrenKindertagesstätten
Bewegungsräume und Turnräume in Kitas, Krippen und Horten.
Mehr erfahrenWas sich von Fall zu Fall unterscheidet
Die Prüfung am einzelnen Gerät läuft überall nach denselben fachlichen Grundsätzen ab. Was sich unterscheidet, ist der Rahmen darum herum – und genau der entscheidet darüber, ob ein Termin reibungslos läuft:
- Gerätebestand – Turnhallengeräte, Kraft- und Cardiogeräte oder beides nebeneinander
- Nutzungsintensität – Schulbetrieb mit Ferienpausen gegenüber Schichtbetrieb rund um die Uhr
- Regelrahmen – für Sporthallengeräte ist die DGUV Information 202-044 die gängige Orientierung, für stationäre Trainingsgeräte die Normenreihe DIN EN ISO 20957
- Terminfenster – Ferien und Schließtage, Randzeiten oder abschnittsweises Arbeiten im laufenden Betrieb
- Zutritt – vom Hausmeisterschlüssel bis zur Voranmeldung mit Ausweisdaten in einer Sicherheitsliegenschaft
- Empfänger der Dokumentation – Hausmeister, Schulträger, Fachbereich, Qualitätsmanagement oder Arbeitssicherheit
Deshalb gibt es hier acht eigene Seiten statt einer allgemeinen. Auf jeder steht, was in dieser Art von Einrichtung in der Praxis den Unterschied macht.
Die dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Welche Anforderungen im konkreten Fall gelten, hängt unter anderem von Geräteart, Einsatzort, Herstellerangaben und Betreiberpflichten ab. Eine rechtliche Beratung ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen
Ja. Die Einteilung dient der Orientierung, nicht der Abgrenzung. Entscheidend sind Geräteart, Nutzungsintensität und die organisatorischen Rahmenbedingungen. Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, dann ordnen wir das ein.
Die fachliche Prüfung am Gerät folgt denselben Grundsätzen. Unterschiedlich sind der Gerätebestand, der passende Regelrahmen und vor allem die Organisation: Terminfenster, Zutritt, Dokumentationsempfänger und Abstimmungswege.
Ja, und meist ist das wirtschaftlicher. Träger mit mehreren Objekten planen wir regional gebündelt und liefern die Dokumentation je Objekt sowie als Gesamtübersicht.